+ NEWS / Volle Klatschen +
– und welche absurden Höhen die Hamburger Schwurbelkanzlei
bei ihrem Streben nach Selbstermächtigung noch erreichen will
(Für das vollständige Inkompetenzmuster bitte bis ganz nach unten lesen.)
Ein elender Krepel, wer drakonische Strafen fordert:
Knecht Alexander Lorf (Rechtsanwalt, Hohlbirne par excellence und juristischer Knallfrosch bei Cronemeyer Haisch) wendet sich mit hochrotem Kopf an das Landgericht Hamburg und fordert auf der Grundlage eines rechtswidrigen Beschlusses (Verfassungsbeschwerde ist anhängig) die Verhängung existenzbedrohender Ordnungsgelder. Dokument
Hinsichtlich der zugrundeliegenden Fotomontage, die die Rechtsanwältin Patricia Cronemeyer und den Berliner Rechtsanwalt Tobias Scheidacker zeigt, wurde aufgrund der satirischen Verschmelzung beider Personen zu einem nicht geschlechtstypischen Wesen das Wort "nonbinär" hinzugefügt. Zusätzlich wurde die Kleidung dieser satirischen Neuschöpfung mit einem harmlosen LGBTQ-Anstecker versehen, der weltweit als Symbol der Unterstützung für diese Community bekannt ist. Der 7. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts argumentierte jedoch mit völlig abwegigen und kruden Überlegungen, dass diese Darstellung – insbesondere die Verwendung des Begriffs "nonbinär" und des Ansteckers – einen rechtswidrigen Eingriff in die Sexual- und Intimsphäre von Patricia Cronemeyer darstelle.
Die Interpretation des Senats ist nicht nur abseitig, sondern geradezu bösartig und grenzt an geistige Unzurechnungsfähigkeit. Anschließend hat sich Rechtsanwalt Lorf nicht entblödet, diesen Unsinn nachzuplappern. Bereits eine einfache Google-Suche zum Begriff "nonbinär" zeigt eindeutig, dass dieser Begriff keinerlei Bezug zur Sexual- oder Intimsphäre hat, sondern ausschließlich eine Aussage über die Geschlechtsidentität trifft. Im konkreten Fall war diese Wahl offenkundig satirisch und durch die Verschmelzung der beiden Anwälte motiviert. Sie sagt rein gar nichts über die privaten Sphären von Patricia Cronemeyer aus.
Hier war nicht der Rechtsstaat am Werk, sondern der Drecksstaat. Ob die Richter des 7. Senats für ihren grotesk falschen Beschluss Vorteile oder Geld entgegengenommen haben, lässt sich zwar nicht zweifelsfrei feststellen, der Verdacht liegt jedoch angesichts einer derart unsachlichen Parteiergreifung nahe.
Über die ungesetzliche Abhandlung des Verfahrens kann unter Käfer, Weyhe, Meyer | OLG Hamburg gelesen werden.
Knecht Alexander Lorf (Rechtsanwalt, Hohlbirne par excellence und juristischer Knallfrosch bei Cronemeyer Haisch) wendet sich mit hochrotem Kopf an das Landgericht Hamburg und fordert auf der Grundlage eines rechtswidrigen Beschlusses (Verfassungsbeschwerde ist anhängig) die Verhängung existenzbedrohender Ordnungsgelder.
Hinsichtlich der zugrundeliegenden Fotomontage, die die Rechtsanwältin Patricia Cronemeyer und den Berliner Rechtsanwalt Tobias Scheidacker zeigt, wurde aufgrund der satirischen Verschmelzung beider Personen zu einem nicht geschlechtstypischen Wesen das Wort "nonbinär" hinzugefügt. Zusätzlich wurde die Kleidung dieser satirischen Neuschöpfung mit einem harmlosen LGBTQ-Anstecker versehen, der weltweit als Symbol der Unterstützung für diese Community bekannt ist. Der 7. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts argumentierte jedoch mit völlig abwegigen und kruden Überlegungen, dass diese Darstellung – insbesondere die Verwendung des Begriffs "nonbinär" und des Ansteckers – einen rechtswidrigen Eingriff in die Sexual- und Intimsphäre von Patricia Cronemeyer darstelle.
Die Interpretation des Senats ist nicht nur abseitig, sondern geradezu bösartig und grenzt an geistige Unzurechnungsfähigkeit. Anschließend hat sich Rechtsanwalt Lorf nicht entblödet, diesen Unsinn nachzuplappern. Bereits eine einfache Google-Suche zum Begriff "nonbinär" zeigt eindeutig, dass dieser Begriff keinerlei Bezug zur Sexual- oder Intimsphäre hat, sondern ausschließlich eine Aussage über die Geschlechtsidentität trifft. Im konkreten Fall war diese Wahl offenkundig satirisch und durch die Verschmelzung der beiden Anwälte motiviert. Sie sagt rein gar nichts über die privaten Sphären von Patricia Cronemeyer aus.
Hier war nicht der Rechtsstaat am Werk, sondern der Drecksstaat. Ob die Richter des 7. Senats für ihren grotesk falschen Beschluss Vorteile oder Geld entgegengenommen haben, lässt sich zwar nicht zweifelsfrei feststellen, der Verdacht liegt jedoch angesichts einer derart unsachlichen Parteiergreifung nahe.
Über die ungesetzliche Abhandlung des Verfahrens kann unter Käfer, Weyhe, Meyer | OLG Hamburg gelesen werden.
Patricia Cronemeyer schwurbelt jetzt in Frankfurt am Main:
„Die Umgehung des Landgerichts Hamburg durch die Antragstellerin – was Ihnen objektiv glaubhaft vorgetragen wurde – war offenkundig durch zahlreiche Misserfolge der Antragstellerin an eben diesem alleinzuständigen Gericht motiviert. Nach über fünf Wochen des Zuwartens nutzte die Antragstellerin ganz gezielt die Zeit zwischen den Dezember-Feiertagen, um Chaos und Verwirrung zu stiften. Dabei entfernte sie die Zuständigkeitsklausel, die sie sonst stets gegenüber dem Landgericht Hamburg geltend gemacht hatte, in ihrem Antrag und spekulierte auf eine schnelle Entscheidung im Beschlusswege durch ein Gericht, das weder mit dem Thema vertraut ist, noch über Kenntnis des Sachverhalts, der Hintergründe oder der Verfahrensgeschichte verfügt.”
Was von der Entscheidung der Vorsitzenden Richterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main zu halten ist (Strafanzeige wird erstattet), mit der sie u.a. die zulässige Bezeichnung Patricia Cronemeyers als "Hamburger Nervensäge" untersagt hat, haben wir ihr persönlich mitgeteilt: „Sie sind folglich nicht bloß schwerwiegend ignorant und übergriffig, sondern auch bemerkenswert minderbemittelt und dadurch inkompetent.”
Auch über diese ungesetzliche Abhandlung des Verfahrens kann gelesen werden, und zwar unter Ina Frost & Co. | Landgericht Frankfurt am Main
„Die Umgehung des Landgerichts Hamburg durch die Antragstellerin – was Ihnen objektiv glaubhaft vorgetragen wurde – war offenkundig durch zahlreiche Misserfolge der Antragstellerin an eben diesem alleinzuständigen Gericht motiviert. Nach über fünf Wochen des Zuwartens nutzte die Antragstellerin ganz gezielt die Zeit zwischen den Dezember-Feiertagen, um Chaos und Verwirrung zu stiften. Dabei entfernte sie die Zuständigkeitsklausel, die sie sonst stets gegenüber dem Landgericht Hamburg geltend gemacht hatte, in ihrem Antrag und spekulierte auf eine schnelle Entscheidung im Beschlusswege durch ein Gericht, das weder mit dem Thema vertraut ist, noch über Kenntnis des Sachverhalts, der Hintergründe oder der Verfahrensgeschichte verfügt.”
Was von der Entscheidung der Vorsitzenden Richterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main zu halten ist (Strafanzeige wird erstattet), mit der sie u.a. die zulässige Bezeichnung Patricia Cronemeyers als "Hamburger Nervensäge" untersagt hat, haben wir ihr persönlich mitgeteilt: „Sie sind folglich nicht bloß schwerwiegend ignorant und übergriffig, sondern auch bemerkenswert minderbemittelt und dadurch inkompetent.”
Auch über diese ungesetzliche Abhandlung des Verfahrens kann gelesen werden, und zwar unter Ina Frost & Co. | Landgericht Frankfurt am Main
Schwurbelmeyers müssen klagen (Hauptsacheverfahren):
Die "Erfolge" der Schwurbelkanzlei Cronemeyer Haisch sind die Folge von Richterversagen und mutwilligen Handlungen befangener Richter, die geplant oder zumindest billigend in Kauf genommen haben, gegen Recht und Gesetz zu verstoßen. Diese Beschlüsse resultieren aus Inkompetenz und der Verletzung rechtlichen Gehörs (Zivilkammer 10, LG Hamburg), kruden, abseitigen Begründungen (7. Senat, OLG Hamburg) oder der bewussten Missachtung bzw. Übergehung von Fakten und Tatsachen (3. Zivilkammer, LG Frankfurt am Main). Unter solchen Missständen gaben distanzlose “Richter” Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen Recht – auch wenn deren Sachvorträge objektiv falsch und offensichtlich haltlos waren. In zwei Fällen (Zivilkammer 10, LG Hamburg und Zivilkammer 3, LG Frankfurt am Main) wurde die Kanzlei nun gemäß § 926 Abs. 1 ZPO zur Erhebung der Hauptklage aufgefordert. Unseren Antrag in Frankfurt haben wir mit Blick auf die Frage der Zuständigkeit wie folgt vertieft: Dokument
Die "Erfolge" der Schwurbelkanzlei Cronemeyer Haisch sind die Folge von Richterversagen und mutwilligen Handlungen befangener Richter, die geplant oder zumindest billigend in Kauf genommen haben, gegen Recht und Gesetz zu verstoßen. Diese Beschlüsse resultieren aus Inkompetenz und der Verletzung rechtlichen Gehörs (Zivilkammer 10, LG Hamburg), kruden, abseitigen Begründungen (7. Senat, OLG Hamburg) oder der bewussten Missachtung bzw. Übergehung von Fakten und Tatsachen (3. Zivilkammer, LG Frankfurt am Main). Unter solchen Missständen gaben distanzlose “Richter” Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen Recht – auch wenn deren Sachvorträge objektiv falsch und offensichtlich haltlos waren. In zwei Fällen (Zivilkammer 10, LG Hamburg und Zivilkammer 3, LG Frankfurt am Main) wurde die Kanzlei nun gemäß § 926 Abs. 1 ZPO zur Erhebung der Hauptklage aufgefordert. Unseren Antrag in Frankfurt haben wir mit Blick auf die Frage der Zuständigkeit wie folgt vertieft:
Bislang 0,00 € verdient:
Schwurbelmeyer Haschisch haben in den hier dargestellten Verfahren und Prozessen bislang exakt 0,00 € vom Prozessgegner aus Berlin verdient. Ihre ausufernde Verbissenheit, die sich gegen das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit richtet, blockiert erhebliche Kapazitäten in der Kanzlei. In drei Fällen profitiert die Kanzlei einstweilen von der Inkompetenz und Unverfrorenheit unehrenhafter Richter, denen die Folgen ihres distanz- und anspruchslosen Handelns völlig egal sind. Wer auf dieser Grundlage Forderungen stellt oder vollstreckt, offenbart ein moralisches Niveau, das kaum über dem der Richter liegt, die diese Beschlüsse verantworten. Unsere Antwort an Cronemeyer Haisch wird daher eindeutig sein: Mit jedem Versuch, mittels rechtswidriger Anordnungen Geld zu machen, wird diese Seite bundesweit in Juristenkreisen verbreitet – in Kanzleien, Fachmagazinen und bei Veranstaltern von juristischen Anlässen. Pro Rechtsstaat, contra Drecksstaat.
Schwurbelmeyer Haschisch haben in den hier dargestellten Verfahren und Prozessen bislang exakt 0,00 € vom Prozessgegner aus Berlin verdient. Ihre ausufernde Verbissenheit, die sich gegen das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit richtet, blockiert erhebliche Kapazitäten in der Kanzlei. In drei Fällen profitiert die Kanzlei einstweilen von der Inkompetenz und Unverfrorenheit unehrenhafter Richter, denen die Folgen ihres distanz- und anspruchslosen Handelns völlig egal sind. Wer auf dieser Grundlage Forderungen stellt oder vollstreckt, offenbart ein moralisches Niveau, das kaum über dem der Richter liegt, die diese Beschlüsse verantworten. Unsere Antwort an Cronemeyer Haisch wird daher eindeutig sein: Mit jedem Versuch, mittels rechtswidriger Anordnungen Geld zu machen, wird diese Seite bundesweit in Juristenkreisen verbreitet – in Kanzleien, Fachmagazinen und bei Veranstaltern von juristischen Anlässen. Pro Rechtsstaat, contra Drecksstaat.
Anspruch und Selbstverständnis
Kennen Sie das Gefühl, wenn Sie sich mitten in einem medialem Sturm befinden und Ihr Ruf im Internet so zerfleddert wird wie eine billige Zeitung an einem windigen Tag? Nun, lassen Sie sich von uns, den unerschrockenen Kämpferinnen des Rechts, in die wundersame Welt der Reputationssanierung entführen!
Wir sind nicht einfach nur Rechtsanwältinnen, nein, wir sind die Gladiatorinnen des guten Rufs! Mit einem Arsenal aus Jahrzehnten an Erfahrung und einem Fachwissen, das so tief ist wie der Marianengraben, werden wir Ihre Reputation verteidigen, als hinge unser Leben davon ab. Denn, seien wir ehrlich, in der heutigen Welt zählt der Ruf mehr als das Bankkonto.
Wir denken nicht nur außerhalb der Box, wir denken außerhalb des ganzen Raums! Wenn es darum geht, Ihren Ruf zu retten, drehen wir uns nicht nur um die Ecke, wir machen einen kompletten U-Turn und fahren mit Vollgas zurück. Wir sind Ihre persönlichen Ritterinnen in glänzender Rüstung, bereit, gegen die Drachen des Internets zu kämpfen, persönlich, verlässlich und loyal – solange das Honorar stimmt.
Unser Ansatz? Nun, pragmatisch ist unser zweiter Vorname! Wir finden Lösungen für unsere Mandanten schneller als eine Anwältin Vermeintlicher Fachanwalt oder
Schrottjuristin
sagen kann. Und wenn es darum geht, hart zu sein, sind wir hart wie Diamantinnen, aber immer fair und respektvoll – es sei denn, die Gegenpartei ist eine dieser widerlichen Trollarmeen im Netz, dann gibt es keine Gnade!
Also, wenn Ihr Ruf auf dem Spiel steht, denken Sie nicht zweimal nach. Kommen Sie zu uns, den Königinnen der Rechtsberatung, und lassen Sie uns gemeinsam den Wert des guten Rufs erobern – oder zumindest die ersten Seiten von Google zurückerobern!
Musik an!
Kennen Sie das Gefühl, wenn Sie sich mitten in einem medialem Sturm befinden und Ihr Ruf im Internet so zerfleddert wird wie eine billige Zeitung an einem windigen Tag? Nun, lassen Sie sich von uns, den unerschrockenen Kämpferinnen des Rechts, in die wundersame Welt der Reputationssanierung entführen!
Wir sind nicht einfach nur Rechtsanwältinnen, nein, wir sind die Gladiatorinnen des guten Rufs! Mit einem Arsenal aus Jahrzehnten an Erfahrung und einem Fachwissen, das so tief ist wie der Marianengraben, werden wir Ihre Reputation verteidigen, als hinge unser Leben davon ab. Denn, seien wir ehrlich, in der heutigen Welt zählt der Ruf mehr als das Bankkonto.
Wir denken nicht nur außerhalb der Box, wir denken außerhalb des ganzen Raums! Wenn es darum geht, Ihren Ruf zu retten, drehen wir uns nicht nur um die Ecke, wir machen einen kompletten U-Turn und fahren mit Vollgas zurück. Wir sind Ihre persönlichen Ritterinnen in glänzender Rüstung, bereit, gegen die Drachen des Internets zu kämpfen, persönlich, verlässlich und loyal – solange das Honorar stimmt.
Unser Ansatz? Nun, pragmatisch ist unser zweiter Vorname! Wir finden Lösungen für unsere Mandanten schneller als eine Anwältin Vermeintlicher Fachanwalt
Also, wenn Ihr Ruf auf dem Spiel steht, denken Sie nicht zweimal nach. Kommen Sie zu uns, den Königinnen der Rechtsberatung, und lassen Sie uns gemeinsam den Wert des guten Rufs erobern – oder zumindest die ersten Seiten von Google zurückerobern!
Musik an!
Wirklichkeit (Arbeitsbeispiel)
Abmahnungen vom 22.08., 29.11. (2x), 15.12.2023 (Anlagen weiter unten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Cronemeyer,
an den genannten Tagen —22.08., 29.11., 15.12.2023— kam es durch Sie verantwortet zu insgesamt vier Abmahnungen, wovon allein zwei auf den 29.11.2023 fielen, mit einem Umfang von insgesamt 24 Seiten. Der Inhalt dieser Abmahnungen, die allesamt unbegründet sind, ist wahrlich kurios.
Anzumerken ist, dass Sie die erste Abmahnung vom 22.08.2023 überhaupt gar nicht weiterverfolgten, gleichwohl Sie —das kommt noch hinzu— mit offenkundig überhöhten Streit- bzw. Gegenstandswerten hausieren gingen, und sich in Drohgebärden verstrickten. Die von Ihnen errechneten Streitwerte lagen zuletzt bei deutlich über 200.000,00 €.
Zudem setzten Sie bestehende Rechtsprechung der 15. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II verfälschend für Ihre Zwecke ein, etwa indem Sie behaupteten, die von Ihnen angeführte Rechtsprechung gebiete es, ein Zitieren aus Ihren Abmahnungen zu unterlassen. “Dieses Schreiben stellt - dies nur um der Klarheit willen - keine offizielle Stellungnahme dar, aus der wörtlich oder sinngemäß zitiert werden dürfte. Es dient allein der anwaltlichen Wahrung der Rechte unserer Mandanten. Sollte sich hierüber hinweggesetzt werden, würden wir ggf. eigenständige rechtliche Schritte einleiten (vgl. LG Berlin vom 10.07.2015, Az.: 15 O 310/15).”
Zutreffend oder überzeugend ist das alles nicht.
Am 15.12.2023 reichten Sie im Namen Ihrer Mandanten "IKB Fachanwälte" einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ein, geschätzt (inkl. des wirren Anlagenkonvoluts) 100 Seiten.
Ihr Antrag kam zunächst (falsch) bei der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin II an und wurde durch Beschluss an die zuständige Zivilkammer 27 abgegeben.
Am 10. Januar 2024, 5 Tage nach unserer Stellungnahme, zeigten Sie dem Landgericht Berlin II die Mandatsbeendigung an.
Damit Ihre wertvolle Arbeit nicht in Vergessenheit gerät, haben wir diese aufbereitet.
Tatbestand (Kurzform)
Abmahnungen vom 22.08., 29.11. (2x), 15.12.2023 (Anlagen weiter unten)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Cronemeyer,
an den genannten Tagen —22.08., 29.11., 15.12.2023— kam es durch Sie verantwortet zu insgesamt vier Abmahnungen, wovon allein zwei auf den 29.11.2023 fielen, mit einem Umfang von insgesamt 24 Seiten. Der Inhalt dieser Abmahnungen, die allesamt unbegründet sind, ist wahrlich kurios.
Anzumerken ist, dass Sie die erste Abmahnung vom 22.08.2023 überhaupt gar nicht weiterverfolgten, gleichwohl Sie —das kommt noch hinzu— mit offenkundig überhöhten Streit- bzw. Gegenstandswerten hausieren gingen, und sich in Drohgebärden verstrickten. Die von Ihnen errechneten Streitwerte lagen zuletzt bei deutlich über 200.000,00 €.
Zudem setzten Sie bestehende Rechtsprechung der 15. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II verfälschend für Ihre Zwecke ein, etwa indem Sie behaupteten, die von Ihnen angeführte Rechtsprechung gebiete es, ein Zitieren aus Ihren Abmahnungen zu unterlassen. “Dieses Schreiben stellt - dies nur um der Klarheit willen - keine offizielle Stellungnahme dar, aus der wörtlich oder sinngemäß zitiert werden dürfte. Es dient allein der anwaltlichen Wahrung der Rechte unserer Mandanten. Sollte sich hierüber hinweggesetzt werden, würden wir ggf. eigenständige rechtliche Schritte einleiten (vgl. LG Berlin vom 10.07.2015, Az.: 15 O 310/15).”
Zutreffend oder überzeugend ist das alles nicht.
Am 15.12.2023 reichten Sie im Namen Ihrer Mandanten "IKB Fachanwälte" einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ein, geschätzt (inkl. des wirren Anlagenkonvoluts) 100 Seiten.
Ihr Antrag kam zunächst (falsch) bei der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin II an und wurde durch Beschluss an die zuständige Zivilkammer 27 abgegeben.
Am 10. Januar 2024, 5 Tage nach unserer Stellungnahme, zeigten Sie dem Landgericht Berlin II die Mandatsbeendigung an.
Damit Ihre wertvolle Arbeit nicht in Vergessenheit gerät, haben wir diese aufbereitet.
Wirklichkeit (Arbeitsgebiete)
Arbeitsgebiete der Rechtsanwältinnen
Patricia Cronemeyer und Verena Haisch, unterstützt von Knecht Alexander Lorf
Willkommen bei Schwurbelmeyer Haschisch – der Anwaltskanzlei, die so oft im Nebel stochert, dass man glauben könnte, wir wären alle bekifft!
Unser Motto? "Rauchen und Recht" – denn warum sich mit komplizierten juristischen Problemen herumschlagen, wenn man auch einfach einen Joint rauchen kann?
Unsere Mandantinnen und Mandanten können sich darauf verlassen, dass wir ihre Fälle mit der gleichen Sorgfalt und Präzision behandeln wie unser geliebtes Gras – das heißt, sie sollten sich nicht darauf verlassen. Zumindest können wir garantieren, dass Ihre Akten schön bunt und kreativ aussehen werden, besonders nach einer ausgedehnten Rauchpause in unserem "Kreativitätsraum".
Also, wenn Sie auf der Suche nach einer Anwaltskanzlei sind, die weniger an Ergebnissen und mehr an den Wolken interessiert ist, dann sind Sie bei Schwurbelmeyer Haschisch genau richtig – wo der Rechtsstaat nicht nur blind ist, sondern auch ein bisschen benebelt. Unsere Kompetenzen:
- Medienzauberwissenschaft:
Weil einfaches "Medienrecht" zu gewöhnlich klingt. Wir jonglieren mit Paragraphen, jonglieren mit Journalisten und jonglieren mit der Wahrheit, alles im Namen des Medienzauberwissenschaftsrechts!
- Pressefreiheitspalaver:
Vergessen Sie das langweilige Presserecht! In unserem Pressefreiheitspalaver sind wir die Zirkusmeister und die Presse ist unsere dressierte Affenbande. Keine Geschichte ist zu absurd, keine Übertreibung zu groß!
- Unterhaltungsunfugverordnung:
Schluss mit dem ernsten Gerede über Entertainmentrecht! Willkommen in der Welt der Unterhaltungsunfugverordnung, wo wir die Regeln brechen, die Lacher kassieren und die Klagen wie Konfetti verteilen!
Bei Schwurbelmeyer Haschisch vereinen wir nicht nur eine unvergleichliche Leidenschaft für legales Gras, sondern auch eine beeindruckende Fähigkeit, völligen Blödsinn in juristische Dokumente zu packen. Unser Motto? "Schwurbelei und Sativa" – denn warum sich mit Fakten und Logik herumschlagen, wenn man auch einfach ein paar absurde Behauptungen in die Welt setzen kann?
Wer braucht schon Individualität, wenn man eine glorreiche Mission haben kann, die so generisch ist wie eine Tüte Kartoffelchips? Lasst uns gemeinsam den Weg des geringsten Widerstands gehen, auf unserer Mission, die irgendwie, irgendwo, irgendwann, vielleicht, vielleicht auch nicht, Ihr Ziel erreicht.
Qualität von
Cronemeyer Haisch
Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Cronemeyer Haisch eint uns nicht nur die Leidenschaft für unsere Profession. Sondern auch der heimliche Wunsch, dass unsere teuren Anzüge und unsere noch teureren Wörter wirklich beeindruckend wirken.
Ein starkes Team, auf das Sie zählen können – solange Sie bereit sind, unsere astronomischen Stundenlöhne zu zahlen und sich daran zu erinnern, dass wir die wahren Stars in diesem juristischen Zirkus sind. Also, wenn Sie Lust haben, Ihr hart verdientes Geld für endlose Anwaltskonferenzen und sinnlose Rechtsstreitigkeiten zu verschwenden, sind wir genau die richtigen für Sie!
1. ABMAHNUNG
2. ABMAHNUNG
3. ABMAHNUNG
EILANTRAG
MANDATSENDE
Schwurbelei von
Cronemeyer Haisch
“in der o.g. Angelegenheit wenden wir uns an Sie, weil Sie unter der bezeichneten URL zahlreiche rechtswidrige Inhalte zum Abruf bereithalten. lnsgesamt vermitteln Sie folglich den Eindruck, wir - als Cronemeyer Haisch - würden (juristischen) Unsinn erzählen und unter Einfluss von Drogen stehen. Dies entbehrt nicht nur jedweder Tatsachengrundlage, sondern greift in erheblicher und durch nichts zu rechtfertigender Art und Weise in unser Unternehmenspersönlichkeitsrecht ein.”
4. ABMAHNUNG
Patricia Cronemeyer, die selbsternannte Königin des Medien- und Persönlichkeitsrechts, ist die ultimative Expertin für alle Facetten des Ruhmes, des Glamours und der Berühmtheit – oder zumindest glaubt sie das selbst.
Im Bereich Entertainment vertrauen zahlreiche Prominente auf ihr angebliches Know-how und ihre Erfahrung – vermutlich weil sie einfach keine bessere Option finden konnten. Denn wer braucht schon einen tatsächlich kompetenten Anwalt, wenn man auch jemanden haben kann, der sich nur halbwegs mit dem Gesetz auskennt und zufällig in der Nähe von Hollywood wohnt?
Angriffe auf den guten Ruf sind heutzutage so häufig wie Selfies auf Instagram, und Dr. Patricia Cronemeyer ist immer zur Stelle, um mit ihrem Zauberstab des "Löschen von diffamierenden Inhalten" die bösen Worte aus den dunklen Ecken des Internets zu verbannen. Weitere Beratungsfelder umfassen Markenrecht, Vertragsrecht und den Schutz vor unlauterem Wettbewerb – denn wer könnte besser darüber urteilen als jemand, der selbst in einem Wettbewerb um die absurdeste Anwaltspraxis steht?
Dr. Patricia Cronemeyer, die gebürtige Münchnerin mit einem Abschluss aus einer städtischen Rechtsschule und einem Diplom in "Hollywood-Lernen-aus-der-Ferne", hat einen beeindruckenden Werdegang hinter sich. Nachdem sie ihre erste Krise im Europäischen Parlament in Brüssel überstanden hatte und von dort aus ihre Leidenschaft für das Gesetz entdeckte, entschied sie sich, ihre Karriere in der Welt der Medien zu starten – oder zumindest so ähnlich.
Im Jahr 2022 gründete sie schließlich ihre eigene Kanzlei, Cronemeyer Haisch Rechtsanwältinnen, gemeinsam mit Verena Haisch – weil man nie genug Anwälte haben kann, die ihren Mandanten versprechen, die Welt mit einem Schlag eines Rechtsbriefs zu erobern.
Über Buckminster NEUE ZEIT
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